AGB & Wichtige Hinweise

Wichtige Hinweise

  • Eine Beförderung von Tieren sowie stark betrunkenen Personen erfolgt in unseren Fahrzeugen leider nicht.
  • Die Fahrzeuge werden ausschließlich von unseren Chauffeuren gefahren.
  • Autobahnfahrten mit angebrachter Dekoration sind gesetzlich nicht erlaubt.
  • Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass Zufahrtsmöglichkeiten zu den angegebenen Adressen bestehen.
  • Der Einsatz unserer Fahrzeuge erfolgt nur auf befestigten Straßen.
  • Bei starkem Unwetter oder winterlichen Straßenverhältnissen erfolgt kein Einsatz.
  • Es besteht Gurt- (Anschnall)-pflicht.
  • Unsere Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge.
  • Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist nicht gestattet, ebenso nicht das Lärmen, Hinauslehnen aus den Fenstern oder das Wippen/Hüpfen im Fahrzeug.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Mietvereinbarungen, die Beförderungsleistung und vereinbarte Nebenleistungen von Herrn Christian Thormann „Oldtimer-Hochzeits-Chauffeur-Service“, nachfolgend auch Auftragnehmer genannt.

Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Etwaige Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Auf Anfrage des Auftraggebers erstellt der Auftragnehmer ein unverbindliches Angebot. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme und dessen Zugang beim Auftragnehmer zustande. Der Vertrag, sowie sämtliche Nebenabreden und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform.
  2. Eine unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen abgegebene Erklärung des Auftraggebers gilt als Ablehnung des Angebots verbunden mit einem neuen Antrag. Ein Vertrag kommt sodann nicht zustande, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt schriftlich die Annahme zu den neuen Konditionen.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem abgeschlossenen Vertrag und wird durch diesen konkretisiert.
  2. Die eingesetzten Fahrzeuge sind für die entgeltliche Personenbeförderung zugelassen. Eine Beförderungspflicht besteht nicht bzw. nur soweit die Beförderungsbedingungen eingehalten werden.Das Fahrzeug wird nicht zu Selbstfahrerzwecken vermietet, vielmehr stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Fahrzeug mit Fahrer für die im Vertrag vereinbarte Fahrt zur Verfügung.Der Auftraggeber ist bestrebt, bestellte Fahrzeuge pünktlich bereitzustellen (nach Möglichkeit 30 Minuten vorher) einzuhalten, hierfür wird jedoch keine Gewähr übernommen.Die angegebene Passagieranzahl bezieht sich auf die Anzahl der Sitzplätze mit Gurten. Eine Beförderung von Kindern ist nur unter Berücksichtigung des § 21 StVO möglich. Der Auftraggeber stellt die hierfür notwendigen Rückhalteeinrichtungen (Kindersitze, Babyschalen etc.). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Fahrgäste auf die gesetzliche Anschnallpflicht hinzuweisen.Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.Rauchen ist den Fahrgästen während der Fahrt nicht gestattet.
  3. Der Auftragnehmer hat vor Fahrtantritt das Recht, die Beförderung abzulehnen, wenn die sichere Personenbeförderung nicht gewährleistet werden kann, beispielsweise aufgrund der Witterung, eines am Fahrzeug auftretenden Mangels oder anderer Umstände.Treten während der Fahrt Witterungsverhältnisse ein, zeigen sich Mängel am Fahrzeug oder liegen sonstige Umstände vor, die eine weitere sichere Beförderung der Fahrgäste beeinträchtigen, ist der Auftragnehmer oder sein Erfüllungsgehilfe berechtigt, die Fahrt abzubrechen. Die Entscheidung über einen Fahrtabbruch liegt im Ermessen des Fahrers. Für den Fall eines Fahrtabbruches kann der Fahrer für eine Weiterbeförderung der Fahrgäste zum Zielort sorgen. Die Kosten für den Weitertransport mit geeigneten Verkehrsmitteln, beispielsweise Taxen oder Mietwagen, übernimmt der Auftraggeber. Der Auftraggeber hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Entschädigung.Tritt der Auftragnehmer die Fahrt witterungsbedingt nicht an oder ist wegen eines Defektes am Fahrzeug oder plötzlicher Erkrankung des Fahrers der Fahrtantritt unmöglich, wird dem Auftraggeber der entrichtete Mietpreis erstattet. Für den Fall eines Defektes am Fahrzeug ist der Auftragnehmer berechtigt, ein Ersatzfahrzeug einzusetzen, soweit dieses verfügbar ist. Der Auftraggeber hat bei der Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges keinen Anspruch auf Entschädigungen jedweder Art.
  4. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, sich an die Weisungen des Fahrers und des Auftragnehmers zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Fahrers oder des Auftragnehmers zuwider oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, dem PersBefG oder der Sicherheit des Straßenverkehrs dar, sind der Auftragnehmer oder der Fahrer berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. Ein Recht auch auf eine (teilweise) Erstattung des gezahlten Entgelts ist in diesen Fällen ausgeschlossen.Stark alkoholisierte Personen sind von der Beförderung ausgeschlossen. Ein Recht auf eine Entschädigung oder Fahrpreiserstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.Den beförderten Personen ist es nicht erlaubt in den Fahrzeugen zu rauchen. Zuwiderhandeln führt zu einer Entschädigungspauschale von 50,00 €.
  5. Die Höchstgeschwindigkeiten der eingesetzten Fahrzeuge mit Fahrgästen sind auf Autobahnen 100 km/h, auf Landstraßen 80 km/h und mit Blumenschmuck 40 km/h. Die Fahrt mit Blumenschmuck auf der Autobahn ist somit ausgeschlossen. Bei der Pauschalpreisgestaltung sind diese Höchstgeschwindigkeiten berücksichtigt. Ebenso Wartezeiten zum Ein- und Aussteigen und die Wartezeiten für Trauungszeremonien oder Fototermine. Mehrkosten durch vom Auftraggeber oder den Fahrgästen hervorgerufene Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen den Auftragnehmer zur Nachforderung der durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden des Auftragnehmers oder einem seiner Erfüllungsgehilfen. Der Fahrer hat die Fahrgäste oder den Auftraggeber auf entstehende Verzögerungen hinzuweisen.
  6. Die Bereitstellung von Getränken und Lebensmitteln erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer aufgrund vorheriger Anfrage des Auftraggebers und nach Maßgabe der jeweiligen zuvor getroffenen Vereinbarung. Es ist den Fahrgästen nicht erlaubt selbst mitgebrachte Speisen oder Getränke in dem Fahrzeug zu konsumieren. Werden eigene Getränke oder Speisen ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers im Fahrzeug konsumiert, so wird eine Entschädigung in Höhe von 50,00 € fällig.
  7. Die Bereitstellung von Blumenschmuck erfolgt durch den Auftragnehmer nach Maßgabe der jeweiligen zuvor getroffenen Vereinbarung. Vom Auftraggeber selbst besorgter Blumenschmuck darf nur mit Zustimmung des Auftragnehmers und nach dessen Vorgaben am Fahrzeug befestigt werden. Selbst besorgter Blumenschmuck darf nur mit einem guten Saugfuß (keine Magnetplatten) befestigt werden und die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Blumenschmuck muss für den Fall, dass sich die normale Befestigung (Saugfuß) während der Fahrt löst, mit einer weiteren Befestigung vorne am Fahrzeug gegen Wegfliegen gesichert werden.
  8. Nutzen der Auftraggeber oder die Fahrgäste vereinbarte Leistungen nicht, obwohl diese vom Auftragnehmer angeboten werden, ist der Auftraggeber nicht berechtigt eine Rückzahlung oder Minderung zu verlangen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die für den Tag der Veranstaltung jeweils gültigen Preise ( gem. Preisliste ) des Auftragnehmers.
  2. Der Mietpreis umfasst neben der Mietzeit auch die Unterhaltskosten (z.B. Reparaturen, Wartungen, Versicherungen etc.) und den Fahrpreis.Der Fahrpreis beinhaltet den Fahrerlohn und dessen Spesen,Benzin,Fahrgebühren, Parkgebühren, eine Kilometerpauschale von 100 km für die Hin- und Rückfahrt (gemessen ab dem Firmensitz Kreuzstr. 1 – 30159 Hannover des Auftragnehmers in einem Radius von 50km), die Endreinigung des Fahrzeugs bei normaler Verschmutzung (Nicht normale Verschmutzungen sind u.a. Kaugummis, Glitzerrückstände durch Textilien, Konfetti und Körperflüssigkeiten, insb. Erbrochenes) und die Mehrwertsteuer.Bei einer Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist für jede angefangene ½-Stunde der Preis für eine Stunde zu entrichten, mindestens aber 60,00 €. Wartezeiten werden wie Fahrzeiten vergütet. Bei einer Überschreitung der Kilometerpauschale werden 0,75 €/ km berechnet.Weitere Leistungen sind im Mietpreis nicht enthalten. Sie werden, soweit möglich, auf Wunsch gegen einen Aufpreis ausgeführt.
  3. Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Leistung. Von der vereinbarten Leistung abweichende zusätzliche Leistungen vergütet der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach den am Tag der Fahrt gültigen Preisliste des Auftragnehmers.
  4. Es ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu entrichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anzahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf die Bankverbindung des Auftragnehmers zu überweisen. Wird das Zahlungsziel nicht eingehalten und ist der Betrag nicht binnen der vorstehend benannten 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben, steht es dem Auftragnehmer zu, vom Vertrag ersatzlos zurückzutreten.
  5. Die vereinbarten Zahlungen sind vom Auftraggeber vollständig vor Fahrtantritt zu leisten. Sollte ein Zahlungseingang nicht spätestens 14 Tage vor Fahrtantritt auf dem angegebenen Konto des Auftragnehmers feststellbar sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Fahrt ersatzlos abzusagen und die bis dahin entstanden Kosten sowie ein etwaiger weitergehender Schaden mit der Anzahlung zu verrechnen.
  6. Entstehen während der Durchführung eines Auftrages Zusatzkosten oder werden zusätzliche Leistungen erst nach Fahrtantritt bestellt und/oder in Anspruch genommen, sind diese bei Fahrtende unmittelbar in bar beim Fahrer gegen Quittung zu entrichten.
  7. Oldtimerfreunde duzen und grüßen sich.
    Verbiegungsklausel:
    Sollte der Auftraggeber einseitig auf eine Anrede mit der 3. Person Plural bestehen; oder die Verwendung des „Er“; bei Frauen des „Sie“ als 3. Person Singular,  kann der Auftragnehmer einen Preiszuschlag von 20% auf den Endbetrag erheben.
  8. Gutscheine sind bis zum Ablauf des Folgejahres einlösbar.

§ 6 Widerruf und Rücktritt

  1. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, § 312 Abs.2 Nr. 9 BGB.
  2. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der seinerseits geschuldeten Leistung in Folge witterungsbedingter Einflüsse, höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder anderer Gründe, die eine sichere Personenbeförderung mit den verwendeten nicht gewährleisten, unmöglich wird oder der Auftraggeber oder einer der Fahrgäste eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere dann, wenn vereinbarte Zahlungen nicht geleistet bzw. nicht rechtzeitig geleistet sind.
  3. Der Auftraggeber ist dazu berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die Erklärung erfolgt in schriftlicher Form gegenüber dem Auftragnehmer. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Auftragnehmer. Im Falle des Rücktritts schuldet der Auftraggeber folgenden pauschalierten Schadensersatz:
    • Der Rücktritt bis 1 Monate vor Fahrtantritt ist kostenfrei
    • Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Fahrtantritt schuldet der Auftraggeber 50% des vereinbarten Mietpreises
    • Bei Rücktritt bzw. Nichtantritt schuldet der Auftraggeber den vollen MietpreisZusatzleistungen, insbesondere solche Leistungen, die der Auftragnehmer seinerseits bei Zuliefern in Auftrag gab, sind – sofern diese nicht mehr storniert werden können – in voller Höhe zu vergüten.

§ 7 Haftung

  1. Bei Personal- oder Fahrzeugausfällen, die aufgrund der Seltenheit oder der Einmaligkeit der Fahrzeuge oder den besonderen Fähigkeiten im Umgang mit den Fahrzeugen zur Nichterfüllung des Vertrags führen oder einen Rücktritt vom Vertrag ermöglichen, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.Eine Haftung des Auftragnehmers für den Ausfall des Fahrzeuges aufgrund eines technischen oder physischen Defekts beschränkt sich auf die Erstattung des bezahlten Mietpreises, sofern der Auftragnehmer nicht ein Ersatzfahrzeug stellen kann.Eine Haftung des Auftragnehmers für den Ausfall des Fahrzeuges aufgrund der Witterungsbedingungen oder sonstiger Umstände höherer Gewalt beschränkt sich auf die Erstattung des bezahlten Mietpreises.Eine Haftung des Auftragsnehmers für die Organisation eines Ersatzfahrzeuges, die Kostenübernahme für Ersatzfahrzeuge, einen etwaigen Schadenersatz für entgangene Fahrten oder “Fahrfreuden” und Schadenersatz für nicht zu verwendenden Fahrzeugschmuck, ist ausgeschlossen.
  2. Der Verkäufer haftet für alle schuldhaft verursachte Schäden, auch die seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln haftet der Verkäufer auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.Die Regelungen des vorstehenden Abs. 2 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  3. Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen zurück zu führen sind, haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Personentransport oder den beauftragten Leistungen stehen.
  4. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die pflegliche Behandlung des Fahrzeuges durch Ihn und seine Gäste. Sollten am Fahrzeug durch Ihn oder einen seiner Gäste Schäden an der Karosserie, dem Lack oder dem Inventar entstehen, so haftet der Auftraggeber für die entstandenen Schäden. Des Weiteren haftet der Auftraggeber für Folgekosten durch Fahrtenausfall und einen erhöhten Reinigungsaufwand durch nicht normale Verschmutzungen.

§ 8 Foto- und Videoaufnahmen

Vereinzelt können Fotos vor, während oder nach der Fahrt gemacht werden. Dieses Material wird ausschließlich zu eigenen Werbezwecken vom Auftragnehmer genutzt werden. Fotos werden nicht ohne Rücksprache und Erlaubnis veröffentlicht. Erfolgt in der Beauftragung keine Freigabe, so verzichtet der Vermieter auf solche Aufnahmen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber auch nachträglich der Veröffentlichung widersprechen und diese schriftlich an info@oldtimer-chauffeur-service.de richten.

§ 9 Sonstige Bestimmungen

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht in Hannover.
  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu behandeln. Die Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrags erforderlich. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers enthalten.
  3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.